Was sind die Vorgaben für Live-Events bis 1'000 Personen?

Sandra Bütler
Juni 25, 2020

Seit dem 22. Juni gibt es Licht am Horizont. Der Bundesrat hat die COVID-Verordnung angepasst und Events bis 1'000 Personen wieder erlaubt. Nur was heisst das konkret in der Umsetzung? Welche Vorgaben gibt es? Wie kompliziert ist es tatsächlich, Events mit einigen Hundert Gästen umzusetzen? Wir haben für euch das Wichtigste zusammengefasst.


Anzahl Personen

Die Grenze für die maximale Anzahl von Personen wird von 300 auf 1000 angehoben.

Contract Tracing: Gruppen von 300 Personen

Die Veranstalter müssen in der Lage sein, die Personenzahl, die im Falle eines Contact Tracings kontaktiert werden muss, auf maximal 300 zu begrenzen. Dies kann durch Eingrenzung von Sektoren, durch Sitzplatzreservationen und Lenkung von Personenströmen erreicht werden. Die Daten der Gäste sind dementsprechend vollständig zu erfassen (und den 300er Gruppen zuzuordnen).

Vermischung dieser 300er Gruppen

Wenn die Möglichkeit einer Vermischung der 300 Personen-Gruppen besteht (im Eingangsbereich, auf der Toilette, beim Getränkeausschank) muss entweder der Mindestabstand von aktuell 1,5 Metern eingehalten oder eine Maske getragen werden.

Abstände

Der Mindestabstand muss innerhalb dieser 300er Gruppe nicht zwingend immer eingehalten werden. Trotzdem wird empfohlen, grundsätzlich den Abstand von 1,5 Metern zu ermöglichen.

F&B – sitzend und stehend möglich

Es besteht im Cateringbereich ab dem 22. Juni keine Sitzpflicht mehr.  

F&B – Abstände einhalten

Im F&B Bereich gilt, wie in allen anderen Bereichen, dass die 1,5 Meter Abstand grundsätzlich eingehalten werden sollen. Wenn sich verschiedene Gästegruppen an einen überlangen Tisch setzen (Festbank oder ähnliches), dann muss zwischen den Gruppen der Mindestabstand eingehalten werden.

F&B – Buffets und Ausgabestellen sind erlaubt

Buffets und Ausgabetheken (z. B. Take-Away, Selbstbedienungsrestaurants, Bars und Pubs) sind erlaubt. Die Betriebe machen die Gäste mit Plakaten, Distanzhaltern und Bodenmarkierungen auf die Abstandsregeln aufmerksam.

Hygieneregeln einhalten

Weiterhin gilt, dass die Veranstalter, Locationbetreiber, Caterer und alle Dienstleister die Hygieneregeln jederzeit einhalten. Auch während des Auf- und Abbaus muss darauf geachtet werden.

Keine Sperrstunde um 24.00 Uhr

Der Bundesrat hat die Sperrstunde für Eventlocations, Restaurationsbetriebe, Discos und Nachtclubs aufgehoben.

Mehr ist es nicht. Und nun?

Dies ist ein Auszug über die wichtigsten Regeln, die es umzusetzen gilt. Da wir das Wort «Schutzkonzept» langsam überstrapaziert finden, wollen wir es so ausdrücken: Die konkrete Umsetzung muss natürlich mit dem Kunden und der Location bestimmt werden.

Was es nun braucht, sind Veranstalter, die sich trotz der restlichen Hürden wieder für einen Live-Event entscheiden, um dem Leben wieder richtiges, gesellschaftliches Leben einzuhauchen. Wenn Sie Fragen dazu haben, sind sie bei uns richtig. Reto Schmidiger, Head of Events, hilft ihnen gerne weiter.  

Quellen:
Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) - https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20201773/index.html

Medienmitteilung und FAQ - https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/61802.pdf

Schutzkonzept Gastrosuisse - https://www.gastrosuisse.ch/de/angebot/branchenwissen/informationen-covid-19/branchen-schutzkonzept-unter-covid-19/

Copyright Beitragsfoto - Thomi Studhalter - https://www.studhalter.org/

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